Infrastruktur
"Regelförderung" der Pflegestützpunkte
• Ziel: Zweck der Förderung ist es, ein auf Dauer angelegtes und landesweites Beratungsangebot für Menschen mit Pflegebedarf sicherzustellen.
• Fördersumme: Förderpauschale von bis zu 20.000 Euro pro Jahr für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft nach Nr. 3.4 Satz 2 der Richtlinie zur Förderung im Bayerischen Netzwerk Pflege.
https://www.lfp.bayern.de/regelfoerderung-der-pflegestuetzpunkte/